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BGH, 05.12.2000 - 1 StR 490/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StPO; § 302 Abs. 1 S. 1 StPO
Verwerfung der Revision als unzulässig, wegen erklärtem Rechtsmittelverzichts - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit - Revision - Wirksamkeit - Rechtsmittelverzicht - Anfechtung - Widerruf - Rechtsmittelbelehrung - Dolmetscher
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
Unanfechtbarkeit eines Rechtsmittelverzichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht
Auszug aus BGH, 05.12.2000 - 1 StR 490/00
Der wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Prozesshandlung weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht m.w.N.: BGH NStZ 1999, 526). - BGH, 09.09.1997 - 4 StR 422/97
Wirksamkeit ud Unwiderruflichkeit eines Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 05.12.2000 - 1 StR 490/00
Auch eine möglicherweise unüberlegte und zu voreilige Annahme des Urteils durch den Angeklagten steht dem nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 9. September 1997 - 4 StR 422/97 - BGH NStZ-RR 1997, 173). - BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist auf Grund …
Auszug aus BGH, 05.12.2000 - 1 StR 490/00
Auch eine möglicherweise unüberlegte und zu voreilige Annahme des Urteils durch den Angeklagten steht dem nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 9. September 1997 - 4 StR 422/97 - BGH NStZ-RR 1997, 173).